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Selbstverständlichkeit beweisbar erklären

Wer pflegt die Pflasterfugen?

An dieser Stelle haben wir schon oft darüber geklagt, dass der Mensch seinen gesunden Verstand anscheinend immer mehr verliert und dass man ihm auch die größten Selbstverständlichkeiten beweisbar erklären muss, um nicht später zu haften („Achtung: Diese Topfpflanze vertrocknet und stirbt, wenn man sie nicht regelmäßig gießt!“).
Veröffentlicht am
Etwas kniffliger ist es bei der Pflasterfugenpflege. Während deren Notwendigkeit in Fachkreisen allgemein bekannt ist und die Regelwerke voll von entsprechenden Hinweisen und Erläuterungen sind, scheint sich dies bis heute nicht überall herumgesprochen zu haben. Tatsächlich dürfte es naheliegen, dass bautechnische Laien und Verbraucher nicht wissen können oder müssen, dass dann, wenn Fugen nicht oder nicht ordnungsgemäß gepflegt werden, eine Pflasterfläche erheblichen Schaden nehmen kann, was wir bei den an uns herangetragenen Fällen immer wieder feststellen müssen. Muss man auch Profis an die Hand nehmen? Wie sieht es aber mit professionellen Auftraggebern aus dem Baubereich aus? Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht Hamm in...
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