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Cookies

Korrekte Umsetzung von Aus- und Abwahl muss jederzeit gewährleistet sein

Cookies stellen für Internetnutzer aus zwei Gründen ein Ärgernis dar: weil sie nicht gewillt sind, Fremden ihre Daten preiszugeben, oder weil die mittlerweile gesetzlich vorgeschriebenen Banner, die jedes Mal auftauchen, wenn man eine Webseite aufruft, schlicht nerven.
Veröffentlicht am
Jammern nützt leider nichts, denn der Bundesgerichtshof verlangt eine aktive Zustimmung oder Auswahl. Ausnahmen bestehen nur, wenn Cookies unabdingbar für den technischen Betrieb etwa eines Einkaufs- und Warenkorbsystems sind. Für die Platzierung von sogenannten nicht notwendigen Analyse-, Marketing- und Tracking-Cookies muss eine explizite Einwilligung erteilt werden. Verantwortlich dafür, dass mittels Banner abgefragt wird, ob Cookies auf dem Computer des Nutzers installiert werden dürfen und, wenn ja, welche konkret benannten das wären, ist der Webseitenbetreiber beziehungsweise der im Impressum als verantwortlich Genannte. Oft Auswahl ohne technische Funktion Funktionieren die Banner im Hinblick auf die korrekte Umsetzung von...
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