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Die E-Rechnung wird Pflicht

Ab 2024 wird in Artikel 217 MwStSystRL eine geänderte Definition des Begriffs „Elektronische Rechnung“ als Vorbereitung für eine gesetzliche Pflicht zur papierlosen Belegerstellung hinweisen. Entspr echende umsatzsteuerrechtliche Regelungen sind im Wachstumschancengesetz enthalten, das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet.
Veröffentlicht am
GBM
Bei der für 2025 geplanten E-Rechnungspflicht ist Deutschland schneller als die EU mit ihren geplanten ViDA-Maßnahmen, weswegen die ausdrückliche Genehmigung durch den EU-Rat eingeholt werden musste. Eine elektronische Rechnung (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG-E) muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen. Grundlage sind die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung und die Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß RL 2014/55/EU und Norm EN16931. Im Vergabewesen ist bereits die XRechnung im Einsatz, aber auch das hybride ZUGFeRD-Format, eine Kombination aus PDF und XML-Datei, erfüllt die Voraussetzungen. Als sonstige Rechnung im...
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