Feinstaub im Oberstübchen
Wer in diesem Heft den Pick-up-Artikel erreicht, wird sich wundern: Alle dort angekündigten Pritschenfahrzeuge fahren mit Diesel. Im Nutzfahrzeugbereich sind die Selbstzünder nach wie vor das Maß der Dinge; ganz besonders in Deutschland. Das Aus des Dieselmotors ist deshalb noch lange nicht ausgemacht – oder, wie BGL-Präsident Lutze von Wurmb es formuliert: Die Dinge werden nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht werden.
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Trotzdem ist die Geschichte ein absurder Höhepunkt in einer an absurden Höhepunkten nicht armen Zeit. Denn Grundlage allen politischen Handelns war in der Vergangenheit das Prinzip des Bestandsschutzes. Investoren sollten nicht rückwirkend für Gesetze haften, deren Inhalt zum Zeitpunkt der Investition nicht bekannt war. Während die Vergabe von Plaketten diesem Prinzip noch einigermaßen treu blieb, weil Fahrzeuge mit normaler Nutzungsdauer nach wie vor freie Fahrt hatten, nehmen die geplanten Fahrverbote auch relativ neue Fahrzeuge ins Visier; und das zum Teil, weil deren Käufer von den Herstellern betrogen worden sind. Denn da die Hersteller ob ihres politischen Einflusses genau wussten, wann und in welchem Maß der Gesetzgeber die Grenzwerte verschärft, haben sie ihre Kunden mit Fahrzeugen beliefert, die der geltenden und geplanten Rechtslage nicht entsprachen. Gleichzeitig kommt ein Fahrverbot dieser Autos einer Enteignung gleich und steht damit eben im krassen Gegensatz zu dem Prinzip des Bestandsschutzes.
Letzteres wird nicht zuletzt dadurch besonders absurd, als dass der Staat den Diesel, den er jetzt verteufelt, lange gefördert hat. Schon deshalb erscheint es mir sehr unwahrscheinlich, dass Fahrverbote juristischen Bestand haben werden, sobald sie konkret werden. Denn kein Käufer konnte vorhersehen, dass der Staat radikal seine Meinung ändert.
Ich möchte hier nicht falsch verstanden werden. Ich bin sehr wohl dafür, dass die Dreckschleudern aus den Innenstädten verbannt werden. Wenn aber fast neue Fahrzeuge auf dem Papier zu Dreckschleudern werden (oder es wegen Manipulation der Technik auch sind), dann läuft da etwas richtig falsch, und es gibt nur zwei Lösungen: Entweder es gibt Bestandsschutz für die arglos gekaufte Technik (was Nachrüstungen und einen Ausgleich für den betrügerisch verursachten Wertverlust nicht ausschließt), oder die Konzerne werden dazu gezwungen, die versprochene Qualität zu liefern; durch Ersatzfahrzeuge, Schadenersatz oder entsprechende Nachrüstung.
Wie absurd ist es denn bitte, dass der VW-Konzern als Auslöser des Dilemmas amerikanische Eigentümer entschädigen muss, während der deutsche Staat keine Anstalten macht, die Wolfsburger hierzulande in die Pflicht zu nehmen. Es ist vollkommen inakzeptabel, dass der Konzernüberschuss nicht radikal dazu genutzt wird, den angerichteten Schaden zu beheben.
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