Schweiz Verkaufsverbot für Kirschlorbeer und Buddleja
An seiner Sitzung vom 1. März 2024 hat der Schweizer Bundesrat eine Anpassung der Freisetzungsverordnung beschlossen. Ab dem 1. September 2024 dürfen bestimmte invasive gebietsfremde Pflanzen nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Damit setzt der Bundesrat einen parlamentarischen Vorstoß um.