
Bundestag beschließt neues Batterierecht
Das bisherige Batteriegesetz wurde durch ein neues Regelwerk ersetzt, das EU-Recht in eine nationale Gesetzgebung überführt. Damit ist die Pflicht der Kommunen zur Einrichtung von kollektiven Sammelsystemen verbunden. Ein einfaches Pfandsystem für lithiumhaltige Batterien einzuführen, bleibt vorläufig nur eine Forderung der Entsorgungsbranche und der Grünen-Fraktion.
von BT/VKU/Redaktion Quelle Bundestag, VKU erschienen am 15.09.2025Der Deutsche Bundestag hat am 11. September 2025 das Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542 (Batt-EU-Anpassungsgesetz – Batt-EU-AnpG) verabschiedet. Damit wird das bisherige Batteriegesetz (BattG) durch ein neues Regelwerk ersetzt. Ziel ist es, die europäischen Vorgaben zur nachhaltigen Herstellung, Nutzung und Entsorgung von Batterien in deutsches Recht zu überführen.
Ziel der Verordnung sei ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Produktion von Batterien sowie die Entsorgung von Altbatterien, schreiben die Fraktionen. Hierfür würden Regelungen bezüglich der Beschränkung von gefährlichen Stoffen, des Designs, der Kennzeichnung, der Konformität und der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien festgelegt.
Zu den Neuerungen zählen die Pflichten zur Einrichtung von kollektiven Sammelsystemen für alle Kategorien von Batterien sowie zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen. Darüber hinaus sollen Verbraucher künftig auch die ausgedienten Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen zurückgeben können. Diese Rücknahmepflicht für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Aufforderung, Pfandsystem zu etablieren
In einer Entschließung fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, innerhalb eines Jahres die nationale Etablierung eines Pfandsystems für lithiumhaltige Batterien zu prüfen, dabei die Erfahrungen aus Dänemark einzubeziehen und die Diskussion auf europäischer Ebene für eine gemeinsame und einheitliche Bepfandung von lithiumhaltigen Batterien eng zu begleiten.
Darüber hinaus solle die Regierung einen Runden Tisch „Maßnahmen gegen Brandereignisse in der Abfallentsorgung“ aus Vertretern von Politik, Wirtschaft und Behörden initiieren. Bis zum 31. Juli 2026 soll sie prüfen, ob und wie künftig eine über die Altbatteriekommission hinausgehende stärkere Einbindung der Hersteller von Batterien bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) oder durch die Etablierung einer eigenständigen Gemeinsamen Stelle möglich sein könnte.
Die Grünen hatten die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/1588) unter anderem aufgefordert, ein einfach umsetzbares Pfandsystem für bestimmte Lithium-Ionen-Batterien, mindestens für einzelne Batteriearten wie lithiumhaltige, nicht eingebaute Gerätebatterien, haushaltsnahe Industriebatterien oder in Elektronikgeräte eingebaute lithiumhaltige Gerätebatterien, einzuführen.
Darüber hinaus sollte die Regierung mit einer bundesweiten Informationskampagne unter dem Motto „Schenk deiner Batterie ein zweites Leben“ das Verbraucherbewusstsein für die sichere Rückgabe und Entsorgung von Batterien zu stärken.
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