Arbeitsrecht
Private Mails am Arbeitsplatz
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Eigentlich kann kein Zweifel daran bestehen, dass Privates während der Arbeitszeit außen vor zu bleiben hat – schließlich bezahlt der Arbeitgeber seine Mitarbeiter für Leistungen, die für ihn erbracht werden sollen. Dennoch gibt es immer wieder Konflikte vor allem um die Internetnutzung. Nachdem einem Arbeitnehmer gekündigt worden war, mussten sich Richter erneut mit privaten E-Mails befassen. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen kam zu dem Schluss (Az.: 12 Sa 875/09), dass einem Arbeitnehmer auch ohne vorhergehende Abmahnung außerordentlich, also fristlos gekündigt werden darf, wenn er seinen Computer exzessiv für private Zwecke nutzt. Das Arbeitsgericht Nienburg hatte der Kündigungsschutzklage des Gekündigten stattgegeben, der...
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