Lexikon
				
					 
		Das Verzögerungsgeld
- Veröffentlicht am
 
Das Verzögerungsgeld müsste eigentlich Beschleunigungsgeld heißen – zumindest wurde es am 25.Dezember 2008 zu diesem Zweck eingeführt. Der Begründung des Gesetzes zufolge, soll seine Verhängung den Steuerpflichtigen nämlich „zur zeitnahen Mitwirkung anhalten“. Das Verzögerungsgeld stellt ein Druckmittel dar, das nicht nur repressiv, sondern auch präventiv wirken soll. Bislang kannten Steuerpflichtige den Verspätungs- und Versäumniszuschlag, das Zwangsgeld sowie Zinserhebungen in empfindlicher Höhe. Die rechtliche Ausgestaltung des Verzögerungsgeldes ist als „Kann-Vorschrift“ formuliert, sie unterliegt also dem Ermessen der Finanzbehörde. Damit ist sie frei in ihrer Entscheidung überhaupt tätig zu werden und, wenn ja, in welcher Höhe sie...
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