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Finanzamt

Die „verbindliche Auskunft“ vom Amt kann teuer sein

Veröffentlicht am
Wenn man bis 2007 vom Finanzamt eine Auskunft wollte, besuchte man den zuständigen Sachbearbeiter, und trug den Sachverhalt vor, den es zu beurteilen galt. Das war ein kostenloser Weg, späteren Ärger zu vermeiden. Die Antwort war verbindlich, der Fall aktenkundig, der Steuerpflichtige auf der sicheren Seite. Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2007 wurden diese Auskünfte jedoch kostenpflichtig. Kein Grund zur Sorge, dachte man, so teuer kann das nicht werden. Doch die „gesetzliche Gebührenpflicht für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft“ richtet sich nach dem Gegenstandswert – und damit konnte die kurze Frage große Löcher ins Budget reißen. Dagegen klagte ein Unternehmen, das eine Auskunft...
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