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Internetnutzung nicht vergessen!

Veröffentlicht am
Auch Finanzbehörden haben erkannt, dass das Internet es ermöglicht, von zu Hause aus zu arbeiten, selbst wenn dort kein Arbeitszimmer gemeldet ist. Kaum bekannt ist die Tatsache, dass eine beruflich veranlasste Internetnutzung steuerlich absetzbar ist. Dazu gehören etwa Informationsbeschaffung und Recherche, aber auch das Versenden von Dateien und Mails, was während der Arbeitszeit eines Handwerkers, der beim Kunden vor Ort tätig ist, für gewöhnlich nicht möglich ist. Praxistipp: Ohne Einzelnachweis kann ein Pauschalbetrag in Höhe von monatlich 20 %, höchstens aber 20 € der Telefonrechnung angesetzt werden.
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