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Besteuerung

Grenze ist Grenze

Veröffentlicht am
Dass Regelungen und Gesetze nicht verhandelbar sind, die Beträge zum Inhalt haben, machte das Finanzgericht Schleswig-Holstein einem Freiberufler klar, der gegen die Gewinngrenze für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags in seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung geklagt hatte. 142 341Euro Gewinn hatte der Kläger verbucht und dennoch einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen wollen. Der zuständige Sachbearbeiter versagte dies mit Hinweis auf das Überschreiten der Grenze von 100 000 Euro . Das Gericht gab dem Finanzamt recht und vermochte auch keinen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz erkennen. Auch Willkür sei nicht gegeben, so die Begründung des Urteils (Az.: 4 K 37/16). Nun wird sich der...
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