Lexikon
Die vorweggenommene Abmahnung
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Die Androhung von Folgen – im Arbeitsrecht in der Regel die außerordentliche oder fristgerechte Kündigung – wirkt sich meist positiv auf das Verhalten des Arbeitnehmers aus. Als Mittel der Wahl bietet sich die Abmahnung an. Diese ist nur dann entbehrlich, wenn von vornherein objektiv erkennbar ist, dass sie nicht zielführend sein wird oder, wenn es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass sie auch bei toleranter Einschätzung nicht akzeptabel ist. Im Gegensatz zur Abmahnung zieht die Ermahnung keine unmittelbaren Rechtsfolgen nach sich und wird deshalb nur selten dokumentiert. Juristen zufolge stellt dies ein Versäumnis dar, das spätere Nachweise und die Interessenabwägung des Gerichts im Fall einer Kündigung erschwert. Auch...
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