Missverständnisse vermeiden
				
					 
		Die Begriffe des Werkvertragsrechts
In jedem Gesetz verstecken sich vermeintlich klare Begriffe, die vielleicht nicht für jeden die gleiche Bedeutung haben. Nun ist das Ziel eines Gesetzes, dass es möglichst einheitlich verstanden wird, was natürlich erschwert wird, wenn einzelne Wörter mehrdeutig sein sollten. Wir wollen einige auf den ersten Blick unproblematische Begriffe des Werk- und Bauvertragsrechts benennen und erläutern.
				- Veröffentlicht am
 

„Besteller" : Trotz aller Bemühungen um Geschlechterneutralität bleibt es hier beim sogenannten generischen Maskulinum. Frauen sollen sich also ebenfalls angesprochen fühlen. Der „Besteller" ist also derjenige, der eine Leistung in Auftrag gibt – anders ist es bei der VOB/B, dort kommt diese Rolle dem „Auftraggeber" zu. Einen Unterschied zwischen Besteller und Auftraggeber gibt es nicht. Beim „Unternehmer" handelt es sich um die Person, die die bestellte Leistung erbringen, also etwas unternehmen soll. Dieser Begriff ist deckungsgleich mit dem des „Auftragnehmers" in der VOB/B. Gerade beim Unternehmer muss man aber vorsichtig sein. Er hat nämlich quasi mehrere Gesichter. Bei der Frage, wer als „Unternehmer" gemeint ist, kommt es zunächst...
			- 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
 - Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
 - Alle Heftartikel auch online lesen
 
0,- EUR / 2 Monate
				danach 149,99 EUR (inkl. MwSt.) / 12 Monate
		- 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
 - Monatlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
 - Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
 
0,- EUR / 2 Monate
				danach 214,- EUR (inkl. MwSt. und Versand) / 12 Monate
		
				Mehr zum Thema:
			
			
			
		Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
						
						Normal
						
						
					
				Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
 document.getElementById('modal-subscriber-benefits-title').focus()); }" @keydown.escape.window="SubscriberBenefitsGsm = false" x-transition:enter="transition ease-out duration-200" x-transition:enter-start="transform opacity-0" x-transition:enter-end="transform opacity-100" x-transition:leave="transition ease-in duration-200" x-transition:leave-start="transform opacity-100" x-transition:leave-end="transform opacity-0" class="top-0 left-0 flex items-center justify-center w-full h-full z-[110] fixed p-4" x-cloak style="display: none;">
		
		
			
			
				
					
						
				
			
			
		
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
				Noch  Tage in 2025!
			
			
			
				Abo-Vorteil
			
			Dialog geöffnet
					100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo


