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Urlaubsruhe

Störung nicht erlaubt

Veröffentlicht am
Privat ist privat und Urlaub dient der Erholung. Das machte das Landesarbeitsgericht Thüringen einem Arbeitgeber unmissverständlich klar. Dieser hatte seinen Mitarbeiter abgemahnt, weil dieser die Herausgabe seiner privaten Handynummer verweigert hatte. Betriebliche Notfälle, die eine ständige Erreichbarkeit sogar während des Urlaubs notwendig machen würde, gebe es in aller Regel nicht, so die Richter. Das Unternehmen habe dafür zu sorgen, dass derartige Probleme anders gelöst werden. Das Recht der Belegschaft, außerhalb der Arbeitspflicht Ruhe vor dem Arbeitgeber zu haben, stünde jedem Menschen zu. Allein das Bewusstsein, jederzeit kontaktiert werden zu können, genüge, um Druck zu erzeugen. Arbeitszeit wird verlängert Arbeitgeber nutzen...
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