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Steuern

Neue Umsatzsteuergrenzen

Veröffentlicht am
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin ­Gina Bronner-Martin
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin ­Gina Bronner-Martin
Die Grenzen für die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen in §18 Abs. 2 UStG steigen ab 2009 von 6136 € auf 7500 € und für vierteljährliche Voranmeldungen von 512 € auf 1000 €. Gleichzeitig wird auch die Grenze der Steuerschuld des Vorjahrs, bei deren Unterschreiten eine Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen beantragt werden kann, auf 1000 € angehoben. Praxistipp: Geben Sie ab 2009 die Voranmeldungen quartalsweise ab, muss bei der Dauerfristverlängerung – auf die nach §46 UStDV ein Rechtsanspruch besteht – keine Vorauszahlung geleistet werden. Das entspricht einer zinslosen Stundung. Die Abgabe pro Quartal ist zulässig und möglich, wenn die Zahllast 2008 zwischen 1000 € und 7500 € gelegen...
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