Promo in die falsche Richtung
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Als Ende des Jahres das Statistische Bundesamt (Destatis) eine Meldung zu Niedriglöhnen herausbrachte, entstand daraus ein kleiner PR-Gau. Gleich im ersten Absatz merkte die Behörde an, dass besonders gering Qualifizierte in „Gartenbau und Landwirtschaft“ mit Löhnen auskommen müssen, die weit unterhalb des von den Gewerkschaften geforderten Mindestlohns von 8,50 €/h lägen. Während das Amt noch sehr nüchtern kommentierte, waren einige Medien weniger zimperlich. Die „Vierbuchstabenzeitung“ bot gleich eine Liste nach dem Motto: „In diesen Berufen gibt‘s nur Hungerlöhne“. Zwar war auch da im Kleingedruckten von Geringqualifizierten die Rede; aber wer liest schon so differenziert.
Natürlich bekommt ein ausgelernter Gärtner keinen Stundenlohn am Rande des Existenzminimus, schon gar kein Landschaftsgärtner. Der erhält nach bundeseinheitlichem Tarifvertrag 12,67 € im Westen und 11,97 € im Osten. Ende des Jahres gibt es noch einen kleinen Nachschlag. Selbst Arbeitnehmer in der Lohngruppe 7.6, die einfachste Arbeiten auszuführen haben, bekommen wenigstens in Westdeutschland 8,70 €. Um diese unteren Lohngruppen ging es denn auch in den Pressemeldungen – allerdings im Erwerbsgartenbau. In Brandenburg etwa bekommt ein Arbeiter im Gartenbau zwischen 6,28 und 6,65 €/h. In Thüringen geht es runter bis auf 5,93, in Sachsen sogar auf 4,09 €/h. Das sind Löhne, mit denen man kaum überleben kann. Aber es sind auch Löhne, zu denen man demnächst keine Mitarbeiter mehr finden wird.
Im Vordergrund steht aber die negative Werbung, die man mit solchen Lohngruppen erzielt. Denn für viele Menschen ist „Gartenbau“ eben alles, was mit Garten zu tun hat. In vielen Regionen – besonders in der Schweiz und in Österreich – laufen GaLaBau-Betriebe ohnehin nach wie vor unter der Bezeichnung „Gartenbau“. Und in dem Maß, in dem sich die Menschheit von der Natur entfernt – und das tut die jüngere Generation gerade sehr stark – in dem Maß verfällt auch das Vermögen, die unterschiedlichen Sparten sauber auseinanderzuhalten. Da wirken die Nachrichten von den Hungerlöhnen jeder Imagekampagne zuwider.
Da zeigt sich einmal mehr, wie wichtig die Vereinigung der Verbände in Deutschland unter ein „grünes Dach“ ist. Bei dieser Gelegenheit solle man dann gleich auch zu einer gemeinsamen Tarifpolitik kommen und die Lohngruppen unterhalb eines allgemein diskutierten Mindestlohnes auflösen oder – zum Beispiel für Saisonarbeitskräfte – ausgliedern. Wer nicht bereit ist, für reguläre Arbeitskräfte dieses Geld zu zahlen, soll sehen, ob er noch wen zum Arbeiten bekommt. Das gilt auch für Bäcker, Konditoren, Friseure und andere Gewerke mit Niedrigstlohngruppen. Auch denen wird der Markt eine passende Antwort geben.
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