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Wie stehen Sie zum ganzjährigen Klima-Kurzarbeitergeld?

Die Gewerkschaft IG BAU hat gefordert, angesichts der gesundheitsgefährdenden Hitzeperioden im Sommer ein ganzjähriges Klima-Kurzarbeitergeld einzuführen, statt eines Winter-KUG. Was halten Sie davon?

erschienen am 24.09.2025
Sonnencreme ist unerlässlich beim Schutz vor Haukrebs. © Lea Rae/Shutterstock
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  • Was halten Sie davon?
  • Was tun Sie bisher, um Ihre Männer und Frauen vor Hitze zu schützen?
  • Ist es schon vorgekommen, dass Sie „hitzefrei“ machen mussten oder dass Mitarbeiter wegen der Hitze ausgefallen sind?
Wir brauchen mehr Flexibilität

Ich sehe es auch so, dass wir mit dem Klimawandel handeln müssen. Alle bezahlt nach Hause schicken, ist die schönste Lösung für die Mitarbeiter. Für die Betriebe wirft das weitere Probleme auf. Schlechtwettergeld ist ein ja auch nur ein Umlageverfahren. Und wann sollen wir unsere Arbeit erledigen? Bei 35°C wird auch gewässert werden müssen. Das lässt sich wie der Winterdienst nicht planen und verschieben.

Was wir brauchen, ist mehr Flexibilität der Mitarbeiter bei den Arbeitszeiten. Früher anfangen, längere und mehrere Pausen, vielleicht auch Klimageräte in den Sozial- und Pausencontainern – hier wäre eine Unterstützung sicherlich hilfreich. Auch Freitag und Samstag könnten mehr in den Arbeitspool gehen. Die Wetterberichte werden immer zuverlässiger, manchmal wäre es schön, wenn freitags und samstags witterungsbedingte Leistungen erbracht würden, wenn es absehbar ist, dass Montag und Dienstag dann Hitze oder Starkregen angesagt sind

Ja, auch wir haben die Probleme von Hitzekollaps, meist bei Ferienarbeitern, auch Mitarbeiter mit Hautkrebs, einfach das ganze Programm. Die Politik versucht immer mehr, die Auswirkungen zu bekämpfen, dort, wo die geringste Effizienz gemessen an den Kosten zu erreichen ist, anstelle an die Ursachen besser anzugehen. Es kann jeder seinen Beitrag leisten. In erster Linie sollte sich auch der Staat überlegen, was er zum Klimaschutz beitragen kann.

von Jörg Edelmann führt einen GaLaBau- und Landschaftspflegebetrieb in Isny im Allgäu.
Jörg Edelmann
Jörg Edelmann © privat
Ausweitung wird nötig sein

Angesichts des Klimawandels und steigender Extremwettersituationen wird die Ausweitung des Schlechtwetters auf Hitze, Starkregen, Stürme sicherlich nötig sein. Bisher versuchen wir, flexibel zu reagieren und über das Arbeitszeitkonto zu regulieren. Das heißt, die Kollegen beenden ihre Arbeit nach Absprache. Wir experimentieren aber auch mit Kühlwesten (bisher nicht befriedigend), schaffen genügend Sonnenschutz und Wasser an. Sonnenschirme auf Baustellen sind meist nicht praktikabel. Prinzipiell bietet es sich an und wird praktiziert, eher früher mit der Arbeit zu beginnen oder Arbeiten auszuführen, die weniger belastend sind bei Hitze.

von Andrea Jeremias ist in der Geschäftsführung von Das Reservat in Berlin. von
Andrea Jeremias
Andrea Jeremias © privat
Wir unterstützen die Forderung

Wir sind ein kleiner Garten- und Landschaftsbaubetrieb in Überlingen am Bodensee und unterstützen die Forderung der IG BAU, das Saison-Kurzarbeitergeld auf die Sommermonate bzw. ganzjährig auszuweiten. In den letzten Wintern konnten wir durcharbeiten, während besonders ältere Kollegen und Kolleginnen bei der sommerlichen Hitze echte Schwierigkeiten hatten. Wir sind an derartigen Tagen dazu übergegangen, früher anzufangen, sprich 6 Uhr morgens, um dann um 14 Uhr aufzuhören, denn Stunden sammeln wir vorsichtshalber trotzdem für einen eventuellen Wintereinbruch. Außerdem sind in diesen Zeiten natürlich trotzdem Baustellen fertig zu bekommen. Doch als Selbstständige und kleiner Betrieb liegt es uns sehr am Herzen, auf unsere Mitarbeitenden Acht zu geben. Die Ausweitung des Saison-Kurzarbeitergeldes würde uns sehr unter die Arme greifen und entlasten. Ich hoffe, dass sich da was bewegen lässt.

von Stella Menke, Garten-& Landschaftsbau MQuadrat, Überlingen
Ganzjährige Lösung wäre praxisorientierter

Hitze haben wir bislang mit reichlich Getränken und angepassten Arbeitszeiten ganz gut über Ecke getragen bekommen. Angesichts der zunehmenden Extremwetterereignisse begrüßen wir aber eine ausgedehnte Schlechtwettervariante. Besonders der November stellt uns zuverlässig jedes Jahr vor die Herausforderung, dass es einen Wintereinbruch von mindestens drei Tagen gibt, Saison-KUG aber erst eine Woche später (im April dann das gleiche). Nur ein Beispiel – aber es zeigt deutlich, wie starr und unpraktikabel die aktuelle Lösung ist. Eine flexible ganzjährige Lösung wäre da deutlich praxisorientierter.

von Marius Röger ist GaLaBau-Unternehmer in Auerbach im Vogtland.
Marius Röger
Marius Röger © Röger Garten- und Landschaftsbau

Jahresarbeitszeitkonto und flexible Zeiten genügen

Es hat ja viele Seiten, das Ganze. Auf der einen Seite müssen wir eine bestimmte Menge an produktiven Stunden im Jahr erreichen, gerade in der aktuellen Situation, in der die Kosten steigen und die Kunden zurückhaltender sind bzw. in einigen Bereich der Preiskampf stärker wird. Auf der anderen Seite besteht die Fürsorgepflicht. Ich denke, mit etwas gesundem Menschenverstand kann man mit der Situation (Witterung) gut zurechtkommen. Wir hatten bisher keinen Mitarbeiter-Ausfall wegen Hitze. Es stehen immer genug Getränke im Betrieb zum Mitnehmen für die Mitarbeiter, sie bekommen Sonnenschutzspray, Brillen und Hüte, Regenbekleidung (hat jeder zwei Sätze), und wir passen die Arbeitszeit bei extremer Hitze an. Das heißt, wir fangen früher an und die Mitarbeiter entscheiden auf der Baustelle, bis zu welchen Temperaturen das Arbeiten Sinn macht. Die Mitarbeiter haben ja das Jahresarbeitszeitkonto, über das vieles ausgeglichen werden kann. Wir haben hier das Glück, dass die Tage mit extremer Hitze eher selten sind und wir im Winter mehr oder weniger durcharbeiten können, daher die Überstunden im ganzen Jahr nutzen können, wenn die Witterung nicht mitspielt.

von Winfried Tammen ist Landschaftsgärtner in Leer/Ostfriesland
Winfried Tammen
Winfried Tammen © privat
Mit über 50 % Pflege nicht anspruchsberechtigt

die Tatsache, dass wir ein Garten- und Landschaftsbaubetrieb sind, der etwas mehr als 50 % Pflegearbeiten ausführt, hat dazu geführt, dass mein Betrieb von der Saison-Kurzarbeiterregelung ausgeschlossen worden ist. Auch wenn wir trotzdem „von saisonbedingtem Arbeitsausfall betroffen“ (SGB III § 101) sind, gibt es laut Aussagen der Arbeitsagentur keine Möglichkeit, für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Saison-Kurzarbeitergeld zu beanspruchen, auch wenn ich bereit wäre, die entsprechenden Umlagen zu bezahlen. Deshalb stellt die Winterzeit bereits jetzt in Bezug auf die Vermeidung von saisonbedingten Kündigungen eine besondere Herausforderung dar, zumal die Bereitschaft, Überstunden zu leisten, generell abnimmt oder aufgrund anderweitiger Verpflichtungen oder Einschränkungen nicht möglich ist.

In Zeiten, als wir noch als Baubetrieb geführt wurden, hat es mit der Beantragung des Saison-Kurzarbeitergeldes (1. Dezember bis 31. März) weitgehend funktioniert. Als jedoch im Jahr 2010 im April Schnee lag und ich keinen anderen Ausweg sah, als konjunkturelles Kurzarbeitergeld zu beantragen, wurde dieser Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass man als Unternehmerin davon ausgehen müsste, dass es im April auch noch Winter sein kann. So startete ich mit Minusstunden in die Saison. Aufgrund der Bewertung meines Betriebes ist es somit keine Option, auf eine Unterstützung durch die Arbeitsagentur zu setzen, wenn es um witterungsbedingten Arbeitsausfall geht. Ich suche deshalb nach Mitteln und Wegen, meinem Team eine Kündigung in der Schlechtwetterzeit zu ersparen, zumal ich damit rechnen muss, mir neue Mitarbeiter suchen zu müssen. Leider ist Winterdienst aus verschiedenen Gründen auch keine Option, das komplette Team über die Wintermonate zu beschäftigen.

von Cornelia Loitsch führt einen GaLaBau-Betrieb in Köthen.
Cornelia Loitsch
Cornelia Loitsch © privat
Richtige Forderung

Was die Gewerkschaft Bau plant, ist richtig, allerdings sind wir als überwiegend pflegender Betrieb nicht umlagepflichtig und haben das bei uns im Betrieb intern geregelt. Bei Extremwetter, egal ob zu nass, zu kalt oder zu heiß, sprechen wir uns ab und ich entscheide dann je nach Lage und Situation. Bei absehbar sehr heißen Tagen fangen wir schon so manchen Tag deutlich früher mit der Arbeit an und lassen hinten raus auch die eine oder andere Stunde fallen. Unser Stundenkonto akkumuliert Fehlstunden und Überstunden bis zu einer Anzahl von 40 ohne Auswirkung auf den Lohn. Wird die 40-Stundenzahl in einem Monat über- oder unterschritten, so führt das zu einer zusätzlichen Auszahlung oder einem dementsprechenden Abzug vom Monatslohn. Am Ende des Jahres wird das Stundenkonto auf null gesetzt und beginnt neu zu laufen.

von Olaf-Christian Pressel ist Baumpfleger in Stuttgart.
Olaf-Christian Pressel
Olaf-Christian Pressel © privat
Krankheitsausfall wegen Hitzschlags

Unser Betrieb liegt im Hitze-belasteten Rhein-Main-Gebiet. Im Jahr 2024 hatten wir 16 Hitzetage über 30 °C und 3 „Wüstentage“ mit über 35 °C, aber nur 12 Tage mit Dauerfrost. Wir haben leider schon Krankheitsausfall wegen Hitzschlags erfahren müssen. Deswegen sind auch wir für eine Neu-Regelung des S-KUG. Statt der Begrenzung auf die drei Wintermonate, sollte es eine Anzahl Stunden oder Tage für das Kalenderjahr geben, an denen bei widrigen Witterungsbedingungen die bisherige Ausfallregelung greift, dasselbe sollte auch für das ZWG gelten.

Bevor dies aber in Kraft tritt, haben wir schon seit Jahren die interne Betriebsregelung, bei Hitzetagen über 30 °C die Arbeiten im Freien zwischen 13 und 14 Uhr zu beenden. Außerdem haben wir mit Kühlwesten experimentiert, die die Mitarbeitenden vor Überhitzung schützen sollen. Deren Nutzen ist aber sehr unterschiedlich erlebt worden und sie sind daher wenig im Einsatz.

von Martin Huyer ist tätig bei Sennert Garten in Obertshausen.
Martin Huyer
Martin Huyer © privat
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