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Serie

Den Ausbildungsplan praktisch umsetzen (27)

Die endgültige Abnahme der Pflanzungen erfolgt erst nach der Fertigstellungspflege. Sie erfordert neben soliden Pflanzenkenntnissen eine gewisse Voraussicht und hilft, den Blick nicht nur auf einzelne Pflanzen zu richten, sondern das ganze Gefüge im Blick zu behalten und Wechselwirkungen wahrnehmen und einordnen zu können.
Veröffentlicht am
Bevor landschaftsgärtnerische Leistungen abgerechnet werden können, erfolgt, wie in anderen Baugewerben, nach Abschluss der Arbeiten eine Abnahme durch den Auftraggeber. In der Regel findet dazu eine gemeinsame Begehung statt, bei der festgehalten wird, ob alle Leistungen vertragsgemäß erbracht worden sind. Während dies bei allen bautechnischen Arbeiten unmittelbar nach Fertigstellung möglich ist, kann nach Abschluss der Pflanzarbeiten zunächst einmal nur festgestellt werden, ob die Stückzahlen und Qualität der eingesetzten Pflanzen dem Angebot entsprechen. Die endgültige Abnahme ist erst nach der Sicherstellung des Anwachserfolgs möglich. Dieser wird durch die Fertigstellungspflege herbeigeführt, die unmittelbar nach Ende der...
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