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12 %

Halber Mehrwertsteuersatz für landschaftsgärtnerische Leistungen - ein Kommentar von Tjards Wendebourg.
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Tjards Wendebourg
Tjards Wendebourg
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„Hallo Herr Redeker. Wie steht es eigentlich um Ihre Beziehung zu Burkhardt Müller-Sönksen? Sie wissen schon, das ist der FDP-Abgeordnete, der für Ihre Heimatstadt im Bundestag sitzt. Ich frage nur, weil ich an Ernst Fischer denken muss. Ernst Fischer ist Präsident des Hotel- und Gaststättenverbands dehoga und betreibt zugleich eine Herberge in Tübingen. Unter anderem Dank seiner guten Kontakte zum FDP-Mann Ernst Burgbacher, der zwei Wahlkreise weiter in Rottweil/Tuttlingen für den Bundestag kandidierte und jetzt Staatssekretär ist, dürfen sich Fischers Gäste ab 1.1.2010 über 12 % günstigere Preise freuen – wenn der seine Übernachtungspreise nicht anhebt.



Das ist zwar absurd, und wenn die anderen es erstmal alle gemerkt haben, wird’s tüchtig Ärger geben. Aber letztlich war es doch auch eine BGL-Forderung – unter anderem mit dem Verweis auf die französischen Kollegen, die jetzt schon massenweise mit günstigem Mehrwertsteuersatz bei Kehl über die Europabrücke drängen – landschaftsgärtnerische Leistungen nur mit dem halben Mehrwertsteuersatz zu belasten. Schließlich sind da auch noch die Landwirte, die Maschinenringe, die Eigenbetriebe der Kommunen und die Behindertenwerkstätten.



Aber, lieber Herr Redeker, letztendlich bin ich Ihnen ganz dankbar, dass Sie Herrn Müller-Sönksen offensichtlich nicht allzu nahe getreten sind. Was hätten die Fliesenleger, die Elektriker, die Heizungsinstallateure, Dachdecker, Zimmerleute, Gebäudereiniger, Hausmeisterdienste mit uns gemacht? Die hätten geschrien, getobt – oder ganz einfach Ihren befreundeten FDP-MdB so lange bearbeitet, bis er sich auch für eine Ausnahmeregelung stark gemacht hätte. Vielleicht im Tausch gegen ein paar Bürgerrechte oder die eine oder andere Steuersenkungsforderung.



Da wären aus den 0,5 bis 4 Mrd. €, mit denen jetzt die Gesellschaft die Hoteliers subventioniert (ich wüsste gerne mal, wie viel Touristen wegen der Mehrwertsteuer tatsächlich in Belgien übernachten, statt in Aachen), schnell mal ein 2-stelliges Milliardensümmchen entstanden. Und angesichts der Tatsache, dass alle Welt von Sparen redet, wäre diese Subvention dem Bürger auch ein bisschen schwer zu vermitteln gewesen. Denn so schwach auf der Brust sind wir ja nun wirklich nicht – wie die Konjunkturumfrage Ihres Verbands gerade erst wieder belegt.



Aber immerhin sparen Sie bei Ihren vielen Reisen dem BGL jetzt 12 % bei Übernachtungen (wie ist das eigentlich beim Frühstück – 7 oder 19 %?) – denn als eingetragener Verein ist der ja nicht umsatzsteuerabzugsberechtigt. Und das kommt Ihren Mitglieder und damit auch uns allen ja irgendwie zugute, oder?“



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