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Sachverstand?

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Tjards Wendebourg
Tjards Wendebourg
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Mitbekommen haben es nur die wenigsten. Und wenn es nach einem kleinen, erlauchten Kreis gegangen wäre, dann hätte man die Zahl der Mitwisser noch weiter eingeschränkt. Aber weil dann doch der eine oder andere am Entscheidungsfindungsprozess beteiligt werden musste, gab es intensive Diskussionen, bis die neue Bestellungsverordnung für Sachverständige im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau beim Institut für Sachverständigenwesen eingereicht werden konnte.

Gerungen wurde über Qualifikationen, über Bestellungsgebiete und generell über Veränderungen. Die einen hätten gerne den Status quo konserviert, andere wollten ihr Steckenpferd mit aufgenommen sehen und wieder andere hätten gerne den Meistern und Technikern im GaLaBau mehr Zugang zum Sachverständigenwesen verschafft. Wenn man den Ausgang des Verfahrens richtig einschätzt, haben sich die Traditionalisten mit einer guten Portion Trickserei und vielleicht mit Rückendeckung des BGL durchgesetzt: Alles bleibt, wie es ist, nur die Freunde der Gartendenkmalpflege finden in der Bestellungsverordnung Erwähnung. Böse Zungen behaupten, als Hommage an ein altgedientes Mitglied der Zunft.

Ein Sachverständiger ist ja einer, der alles weiß. Das ist ein Mann oder eine Frau, die mit Röntgenaugen auf die Baustelle kommt, alle Fehler aller Gewerke der Reihe nach sieht, richtig anspricht, gerichtsverwertbar beschreibt und dafür auch entsprechend honoriert wird. Ob seines Wissens ist er oder sie Respektsperson und verlangt zumeist entsprechende Behandlung und Ansprache. Heißt einer mal Dr. Schnalz oder Dr. Schniltz, wird man als kleiner Redakteur schnell zum niederen Bestandteil einer höheren Einheit. Wohl dem, der keine Demut zeigt.

Nicht, dass ich mich lustig machen wollte. Aber ich habe schon so manchen Sachverständigen durch die Tiefen des Fachwissens irrlichtern sehen und dabei festgestellt, dass auch die Vertreter dieser Spezies nur Menschen sind, wie Du und ich. Die guten sind gut und wissen viel mehr, als man selbst. Die schlechten sind schlecht, auch wenn sie ein „öbv“ ziert. Und, dass es schlechte gibt, ist keine Frage. Es gibt genug Menschen – sachkundige Menschen – die mindestens einen Namen nennen können.

Wer sollte deswegen etwas dagegen haben, die Novellierung zu nutzen, um das System zu optimieren? Wer sollte etwas dagegen haben, dass in einem so breiten Gewerk, das aus vielen Untergewerken besteht, einzelne spezialisierte Bestellungsgebiete benannt werden? Und wer braucht künstlerischen Sachverstand zur Beantwortung bautechnischer Fehler? Fragen über Fragen, auf die hoffentlich wenigstens der BGL eine Antwort weiß.

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