Normgerecht?
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Da wagte doch neulich jemand auf dem GaLaBau-Symposium in Münster als Referent die Frage in den Raum zu stellen, ob den Richtlinien – und damit der FLL – im Privatgarten nicht manchmal zu viel Bedeutung beigemessen wird. Und weil derjenige Prof. Dirk Junker war und an der FH Osnabrück unterrichtet, wurde er in der Pause heftig abgewatscht; von keinem geringeren als Prof. Alfred Niesel, selbst ehemaliger Osnabrücker und Inbegriff für Normenarbeit.
Nun lag dem Referenten mit Sicherheit nichts ferner, als die FLL als honorige Institution in Zweifel zu ziehen, die der Branche einen hohen Qualitätsstandard gesichert hat – zumindest auf dem Papier. Junker, so konnte man den Eindruck gewinnen, wollte nur einen Blick auf eine Entwicklung werfen, die durchaus eine kritische Betrachtung wert ist: Wenn Normen und Richtlinien zum Selbstzweck werden, anstelle in erster Linie der Qualitätssicherung zu dienen, rückt die Bautechnik auf Kosten der Gestaltung in den Vordergrund. Das wäre gerade für den Garten eine fatale Fehlentwicklung.
Schon jetzt ist es so, dass in vielen Arbeitsbereichen ausgeklügelte Regelwerke existieren, für deren Einhaltung ein Großteil möglicher Weiterbildungskapazität in den Betrieben aufgebraucht werden müsste. Nur dem Leichtsinn der Unternehmer ist es geschuldet, dass dieser Bedarf an Zeit nicht ausgeschöpft wird: Die Uns-wird-schon-nichts-passieren-Mentalität führt dazu, dass die meisten im Sinne ihrer Erfahrung arbeiten und das ist nicht automatisch im Sinne der Regelwerke.
Und dann gibt es eine weitere Perspektive. Eine Einrichtung wie die FLL lebt von ehrenamtlicher Arbeit. Wer aber kann die heute noch leisten? Rentner, Idealisten sowie Menschen, die gerne im Fokus stehen. Anders als in den meisten „normalen“ Vereinen kommt eine weitere Gruppe hinzu: Menschen, die ein wirtschaftliches Interesse an den Ergebnissen der Vereinsarbeit haben. Und es liegt nun mal in der Natur der Sache, dass deren Stimme an Bedeutung gewinnt, wenn die Ehrenamtlichen weniger werden.
Ohne die Regelwerksarbeit grundsätzlich in Zweifel ziehen zu wollen: wir tun alle gut daran, die Ergebnisse an den Erfordernissen in den einzelnen Teilbereich zu messen. Eine Überregulierung kann niemand wollen. Und: gerade im Garten ist so mancher Schaden gestalterisch erlaubt. Da kommt es eben auf die richtige Beratung des Bauherrn im Vorfeld und dessen daraus resultierende Erwartungen an.
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