
BGL-Bildungspreis erstmals auch für Betriebe
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) vergibt 2026 zum zehnten Mal den renommierten BGL-Bildungspreis. Bis zum 31. Dezember 2025 können sich frischgebackene engagierte LandschaftsgärtnerInnen sowie Absolventen der Meister-, Fachagrarwirt- oder Technikerprüfung bewerben. Eine Neuerung gibt es.
von BGL/Redaktion Quelle BGL erschienen am 13.11.2025Erstmals gibt es die Kategorie „Ausbildungsbetrieb“, mit der Mitgliedsunternehmen ausgezeichnet werden, die sich in besonderer Weise für die Förderung junger Talente einsetzen. Die Vorauswahl der Betriebe erfolgt innerhalb der Landesverbände. Die GewinnerInnen der Kategorien Aus- und Fortbildung erwarten attraktive Preise: ein Geldpreis in Höhe von 1.000 € sowie ein Bildungsgutschein für Weiterqualifizierungen im GaLaBau im Wert von 1.500 €. Die ausgewählten Ausbildungsbetriebe erhalten eine Geldprämie von 2.000 € mit Bildungsbezug. Die feierliche Preisverleihung findet im September 2026 auf der Messe GaLaBau in Nürnberg statt.
Alle Details zum Bewerbungsverfahren finden Interessierte unter: www.bgl-bildungspreis.de. Bei Fragen steht BGL-Bildungsreferent Marian Grabowski (m.grabowski@galabau.de) zur Verfügung.
„Zehn Jahre Bildungspreis – das bedeutet zehn Jahre voller Geschichten von jungen Menschen und Betrieben, die unsere Branche mit Leidenschaft und Ideen bereichern“, erklärt Matthias Lösch, BGL-Vizepräsident und Vorsitzender des BGL-Bildungsausschusses. „Mit der neuen Kategorie für Ausbildungsbetriebe würdigen wir erstmalig auch diejenigen, die die Basis für die Zukunft unseres Berufsstands schaffen.“
Auch BGL-Präsident Thomas Banzhaf betont die Bedeutung: „Der Bildungspreis ist ein Symbol für die Innovationskraft und das soziale Engagement im Garten- und Landschaftsbau. Zum zehnten Jubiläum senden wir ein starkes Signal: Junge Talente und ihre Ausbildungsbetriebe sind die Basis einer zukunftsfähigen Branche.“











Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.