Das Gold, auf dem ich stehe
Bis zu den Knien im Schlamm stecken, ist so ein schöner Begriff für die Situation auf Baustellen bei feuchter Witterung; die Räder drehen durch, der Radlader kämpft sich durch Kuchenteig, und die Mitarbeiter stehen knöcheltief, oder, um es dramatischer klingen zu lassen, eben bis zu den Knien im Schlamm. Wenn solche Situationen beschrieben werden, geht es in der Regel ausschließlich um die erschwerte Wertschöpfung oder das harte Los der Bauschaffenden. Nie geht es aber um „den Schlamm".
- Veröffentlicht am
Dabei ist eine solche Baustellensituation schon jetzt alles andere als normgerecht. Denn „der Schlamm" ist nichts anderes als wassergesättigter, falsch behandelter Boden, der in der Regel zum Ende der Arbeiten als Basis für eine Bepflanzung dienen soll. Ihn vorher zu verdichten und zu vermanschen ist etwa so stimmig, als würde man Terrassenplatten durch Kippen entladen. Doch weil es „nur" den Boden betrifft, haben wir den fahrlässigen Umgang bisher geflissentlich übersehen.
Immer wenn ein Missstand da ist oder droht, kommt ein Regelgeber und sorgt für Ordnung. Das mag nerven, zumal Regelwerksgeber zur Übertreibung neigen, weil sie ja jeden möglichen Umstand zu regeln versuchen. Aber wer zunehmende Bürokratie beklagt, muss sich auch immer fragen lassen, ob nicht auch eigenes Fehlverhalten zum Entstehen neuer Ordnungsbestrebungen geführt hat. Beim Thema Boden ist das so.
Er wurde verdichtet, vermüllt, vergiftet, vermischt, hin- und hergefahren, überlagert oder verkippt. Es war Praxisalltag, im Privat-, Wohn- oder Gewerbebau verdichteten, zum Teil mit Baustellenresten verunreinigten Unterboden einfach mit Oberboden „anzudecken". Dass später Staunässe und Porenvolumenmangel zu Kümmerwuchs führen werden, schien zur Bauabnahme niemanden wirklich zu stören. Auf die Idee, vorher (natürlich bezahlt!) aufzuräumen und tiefenzulockern, schien auch niemand zu kommen. Selbst das Überdecken organischer Substanz, wie Grasnarbe oder humoser Oberboden, war keine Seltenheit. Da fehlte es oft einfach an dem nötigen Bewusstsein, dass solcher Umgang mit Boden – der mancherorts nur abfällig „Dreck" genannt wird – kaum richtig sein kann.
Jetzt haben die Regelwerksgeber den Boden ins Visier genommen: Einerseits rücken Bodenschutzverordnung und die neue DIN 18915 (so sie denn mal erscheint) den Bodenschutz in den Fokus, auf der anderen Seite schränkt der Gesetzgeber die Möglichkeiten ein, den Boden von einem Ort zum anderen zu verfahren. Leichter wird die Baustellenabwicklung dadurch bestimmt nicht. Aber in einem Land, in dem der Druck auf die Fläche enorm ist, werden wir uns daran gewöhnen müssen, dass immer mehr geregelt werden muss. Und Hand aufs Herz: Haben wir den wichtigsten Baustoff unseres Gewerkes in der Vergangenheit mit der Achtung behandelt, die ihm gebührt?
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.