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WPC-Terrassendielen

Neue Güte- und Prüfbestimmungen

Die Qualitätsgemeinschaft Holzwerkstoffe (QGH) hat ihre Güte- und Prüfbestimmungen (GUP) für Terrassendielen aus Holz-Polymer-Verbundwerkstoffen (WPC) grundlegend überarbeitet. Das neue Regelwerk löst die bisherigen Bestimmungen von 2017 vollständig ab.

von Qualitätsgemeinschaft Holzwerkstoffe/Redaktion Quelle Qualitätsgemeinschaft Holzwerkstoffe erschienen am 18.02.2026
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© QGH

Die über die letzten Jahrzehnte entwickelten präzisen Material- und Produkteigenschaften finden sich mittlerweile vielfach in der einschlägigen Norm DIN EN 15334-4. Die Qualitätsgemeinschaft wertet dies als Anerkennung ihrer fachlichen Vorarbeit und bezieht sich nun mit der Novelle 2025 ihrer Güte- und Prüfbestimmungen auf die Anforderungen der Norm, wobei sie in vielen Punkten über die Norm hinausgehenden Anforderungen definiert hat. Hierzu wurden etwa Prüfmethodiken aktualisiert, Prüfzyklen angepasst und deutlich verschärfte Anforderungen speziell für massive und coextrudierte Dielen formuliert. Zusätzlich zur Norm werden Vorgaben für die Qualität der Rohstoffe, für eine verpflichtende Fremdüberwachung und Aspekte zur Nachhaltigkeit in den Güte- und Prüfbestimmungen festgelegt.

Nur ausgesuchte, definierte Materialien sind bei der Herstellung der Dielen erlaubt. Zu den Anforderungen an die Materialeigenschaften durch die Qualitätsgemeinschaft zählen unter anderem:

  • Mindestens 50 % Holzanteil (trocken) im Kernmaterial, ausschließlich aus nachhaltiger Forstwirtschaft, nachgewiesen über FSC- oder PEFC-Zertifikate
  • erhöhte Qualitätsanforderungen an Polymerkomponenten, inklusive REACH-Konformität
  • Anforderungen an den nachhaltigen Anbau sonstiger Naturfasern
  • Verpflichtung, die Rücknahme für gebrauchte Dielen aus der eigenen Produktion anzubieten und diese bei technischer Eignung zur Produktion neuer Dielen einzusetzen.

Die QGH setzt bei der Qualitätssicherung auf ein Verfahren aus Eigen- und Fremdüberwachung. Die Anforderungen betreffen unter anderem Biegefestigkeit, Rutschhemmung, Wasseraufnahme, Quellverhalten, Farbstabilität und das thermische Materialverhalten. Zusätzliche Grenzwerte gelten für Belastungswechsel, Kriechverhalten, Schlagbeständigkeit und Dauerhaftigkeit.

Transparente Umweltinformationen durch EPD-Nachweis

Hersteller dokumentieren im Rahmen des Qualitätszeichens zudem über Umweltproduktdeklarationen (EPD) nach ISO 14025 oder DIN EN 15804 unter anderem das Treibhauspotenzial (GWP), den Energieverbrauch und weitere Umweltindikatoren und tragen zur ökologischen Gebäudebewertung und nachhaltigen Beschaffung bei. Verbands-EPDs wie die aktuelle WPC-Terrassendielen-EPD des VHI werden ebenso anerkannt wie Produkt-EPDs der einzelnen Mitgliedsunternehmen.

Die novellierten Güte- und Prüfbestimmungen sind hier abrufbar:

Die Fremdüberwachung der Produkte entsprechend dieser Güte- und Prüfbestimmungen liegt bei externen, akkreditierten Instituten.

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