Intuition kontra Vertragswerk
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Das ist so ein schrecklich schönes Gefühl, einen Termin zu verlassen und einen unterschriebenen Vertrag in der Tasche zu haben. Damit ist das Geld schon fast auf dem Konto, egal ob es ein BGB- oder ein VOB-Vertrag ist.
Die Wirklichkeit sieht leider etwas anders aus: Vor der Überweisung steht die Vertragserfüllung und bis dahin gibt es genügend Gründe, sich über den Umfang und die Art der Ausführung zu streiten. Wenn es dann wirklich ernst wird, mag der Vertrag eine gute Basis abgeben; ob er aber davor schützt, viel Geld zu verlieren, kann niemand im Voraus beantworten. Dafür gibt es zu viele Wege, sich auch von unangenehmen Verpflichtungen zu befreien, und zu viele Profis, die darin richtig Übung haben. Die Vertrags-Houdinis scheinen sogar immer mehr zu werden.
Im Privatkundengeschäft ist es daher weniger wichtig, auf welcher Basis ein Vertrag geschlossen wird. Viel wichtiger ist es, ausgiebig zu beraten und zu planen, klar zu kommunizieren, Besprochenes zu fixieren, Vertrauen, Transparenz und Eindeutigkeit herzustellen und auf bestimmte Kunden zu verzichten. Wer diese Regeln beachtet, kann auch auf einen Vertrag verzichten – denn weshalb sollte der Handschlag unter Kaufleuten, der in der Vergangenheit mehr galt als jedes geschriebene Wort, weshalb sollte dieser Grundsatz heute nicht mehr gelten?
Dass die Juristen das anders sehen, liegt in der Natur der Sache. Schließlich ist „das Kind bereits in den Brunnen gefallen“, wenn sie zum Einsatz kommen. Und ohne Schriftstücke sieht man vor Gericht ziemlich alt aus.
Aber die Wahrheit ist doch, dass viele Streitigkeiten erst dadurch entstehen, dass man Kunden bedient, von denen man die Finger lassen sollte; dass man Leistungen erbringt, die nicht richtig abgesprochen waren; oder dass man einfach schlampig arbeitet. Alles Fälle, die sich verhindern lassen.
Natürlich sollte man schreiben. Man sollte alles genau aufschreiben, was man mit dem Kunden besprochen hat, und es schadet auch nichts, sich zusätzliche Regiestunden, Massen oder beseitigte Mengen abzeichnen zu lassen. Das sorgt für Transparenz, Professionalität und hilft am Ende auch, die Rechnung zu schreiben. Wenn Sie im Privatkundengeschäft bisher ohne Bauvertrag ausgekommen sind, werden Sie wahrscheinlich auch weiter damit gut leben können. Aber mal ganz nebenbei: Wer zu seinen Kunden ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hat, hat auch kein Problem, sich einen verständlichen Bauvertrag unterschreiben zu lassen. Das kann ja auch äußerst professionell wirken.
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