Handyverbot am Arbeitsplatz Gericht bestätigt Recht des Arbeitgebers
Dass der Arbeitgeber die private Nutzung eines Smartphones während der Arbeitszeit verbieten kann (was Tablets einschließt), ist hinlänglich bekannt und durch zahllose Urteile bestätigt. Dass bei dieser Anordnung der Betriebsrat weder angehört werden muss noch mitbestimmen darf, ist nun...

























