Was das neue Bauvertragsrecht bringen wird (1) / Kostenaufhebung
Aktuelle Tipps geben die DEGA-Baurechtsexperten André Bußmann und Klaus Feckler Telefon +49 221/78 88 55-0 rechtsanwaelte@bussmann-feckler.de www.bussmann-feckler.de
Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.
Aktuelle Tipps geben die DEGA-Baurechtsexperten André Bußmann und Klaus Feckler Telefon +49 221/78 88 55-0 rechtsanwaelte@bussmann-feckler.de www.bussmann-feckler.de
Aktuelle Tipps geben die DEGA-Baurechtsexperten André Bußmann und Klaus Feckler Telefon +49 221/78 88 55-0 rechtsanwaelte@bussmann-feckler.de www.bussmann-feckler.de
Aktuelle Tipps geben die DEGA-Baurechtsexperten André Bußmann und Klaus Feckler Telefon +49 221/78 88 55-0 rechtsanwaelte@bussmann-feckler.de www.bussmann-feckler.de
Aktuelle Tipps geben die DEGA-Baurechtsexperten André Bußmann und Klaus Feckler Telefon +49 221/78 88 55-0 rechtsanwaelte@bussmann-feckler.de www.bussmann-feckler.de
Aktuelle Tipps geben die DEGA-Baurechtsexperten André Bußmann und Klaus Feckler Telefon +49 221/78 88 55-0 rechtsanwaelte@bussmann-feckler.de www.bussmann-feckler.de
Aktuelle Tipps geben die DEGA-Baurechtsexperten André Bußmann und Klaus Feckler Telefon +49 221/78 88 55-0 rechtsanwaelte@bussmann-feckler.de www.bussmann-feckler.de
Heute wird viel per E-Mail und immer weniger in Papierform kommuniziert. Das gilt auch für wichtige geschäftliche Schriftstücke. Sind diese aber auch rechtssicher? Das beschäftigt weiterhin die Gerichte.
Gerade im Privatgartenbereich erbringen GaLaBau-Unternehmen häufig nicht nur reine Bauleistungen, sondern bieten auch Planungsleistungen an. Daraus ergeben sich besondere Leistungspflichten und Haftungsrisiken. Was das bedeutet, erläutern wir in dieser und nächster Ausgabe.
In der Ausgabe 9/2014 hatten wir uns damit beschäftigt, dass die Frage, wer Vertragspartner, das heißt Auftraggeber des Landschaftsgärtners geworden ist, häufig gar nicht so einfach zu beantworten ist. Erstaunlich oft treten ähnliche Probleme auch bei der Frage auf, ob schon ein bindender Vertrag...
Gerade Generalunternehmer finden immer neue Tricks, mit denen eigentlich zur mehrfachen Verwendung vorformulierte Texte in individuelle Vereinbarungen umgemünzt werden sollen. Dies ist auch nur allzu verständlich, will man vermeiden, dass Vertragsklauseln unter die AGB-rechtliche Überprüfung der...
Eine recht relevante Fallgruppe wurde bei der Auseinandersetzung mit den außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen in der DEGA-Ausgabe 7/2014 ausgespart. Sie enthält einige Risiken.
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo