Baurecht
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NEU- UND UMBAU VON GEBÄUDEN MIT AUSSENANLAGEN Auftraggeber übergibt fehlerhafte Pläne und haftet
Baurecht Der BGH hat am 14. Juli 2016 (Az. VII ZR 193/14) ein Urteil erlassen, das nicht nur für Landschaftsgärtner, sondern auch für Landschaftsarchitekten von einigem Interesse sein kann.
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GESETZESVORHABEN Was das neue Bauvertragsrecht bringen wird (2)
Baurecht Bestrebungen, erstmals in das Bürgerliche Gesetzbuch ein eigenes Bauvertragsrecht einzugliedern, sind seit Längerem im Gange. Jetzt aber nimmt das neue Gesetz deutliche Formen an. Ziel der Regierungskoalition ist es, noch in dieser Legislaturperiode das neue Bauvertragsrecht zu verabschieden. Die...
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Was das neue Bauvertragsrecht bringen wird (1) / Kostenaufhebung
Baurecht Aktuelle Tipps geben die DEGA-Baurechtsexperten André Bußmann und Klaus Feckler Telefon +49 221/78 88 55-0 rechtsanwaelte@bussmann-feckler.de www.bussmann-feckler.de
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Das gemeinsame Aufmaß – eine selten genutzte Chance / Das nicht unterzeichnete Abnahmeprotokoll / Deliktsrecht
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Wann erfüllt das E-Mail die erforderliche Schriftform? / Im Zweifel besser per Post / Ausführende haften nicht automatisch / Auch Auftraggeber haftbar
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Änderungen machen VOB/B verständlicher / Die ordnungsgemäße Bedenkenanmeldung / Selbstkontrahieren
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Ohne bauablaufbezogene Darstellung gibt es kein Geld! / Einfaches Bautagebuch genügt nicht / E-Mails vor Gericht nur ausnahmsweise anerkannt / Besser „echt“ schriftlich / Die peremptorische Einrede
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Artikel zum Thema Pflanzen an Grundstücksgrenzen
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Versicherungsschutz Vorsicht Haftung – wenn der Landschaftsgärtner zum Planer wird
Baurecht Gerade im Privatgartenbereich erbringen GaLaBau-Unternehmen häufig nicht nur reine Bauleistungen, sondern bieten auch Planungsleistungen an. Daraus ergeben sich besondere Leistungspflichten und Haftungsrisiken. Was das bedeutet, erläutern wir in dieser und nächster Ausgabe.