Unterlagen gut vorbereiten Die angeblich nicht prüfbare Schlussrechnung
Sowohl nach der VOB/B als auch nach dem BGB muss eine Schlussrechnung prüfbar aufgestellt sein. Ist dies nicht der Fall, kann der Auftraggeber gegen die Prüfbarkeit innerhalb von 30 Tagen begründete Einwendungen erh eben. Tut er dies nicht, gilt die Rechnung als prüfbar.