Werkverträge für Bauleistungen Die „freie“ Kündigung des Vertrags
Die Kündigung eines Vertragsverhältnisses ist regelmäßig unangenehm – meist für beide Seiten. Vielfach lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden. Dies gilt auch und im Besonderen für die freie Kündigung, die wir im Folgenden behandeln.







