Kurzfristige Beschäftigung Geringfügigkeitsrichtlinien überarbeitet
Die Sozialversicherungsträger haben die Geringfügigkeitsrichtlinien überarbeitet und veröffentlicht. Daraus ist zu entnehmen, wie seit August 2021 jede geringfügige Beschäftigung versicherungs-, beitrags- und melderechtlich zu behandeln ist.