Keine Verhandlungssache Gleiche Arbeit, gleiches Entgelt
Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Daran ändert auch ein vermeintlich besseres männliches Verhandlungsgeschick nichts. Das ist der Tenor eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 8 AZR 450/21).

























