Lexikon Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (restitutio in integrum) ist ein Rechtsbehelf, der es ermöglicht, die Folgen einer unverschuldet versäumten Frist zu beseitigen. Die Folge ist, dass der Antragsteller rechtlich so gestellt wird, als hätte er die ursprüngliche Frist eingehalten.















