Arbeitsvermittlung Keine Rückerstattungspflicht
Bei vom Arbeitgeber finanziell unterstützten Weiterbildungsmaßnahmen, die dem Arbeitnehmer persönlich und dauerhaft zugute kommen, ist eine befristete Rückzahlungs- oder Kündigungsklausel üblich und innerhalb klar definierter Grenzen nicht anfechtbar.














