Nach Beschluss des Bundesarbeitsgerichts Arbeitszeiterfassung: Wer und wie?
Das Bundesarbeitsgericht verpflichtete in seinem Beschluss vom 13. September 2022 Arbeitgeber dazu, ein System einzuführen, mit dem die Arbeitszeit der Mitarbeiter auf einfache Weise erfasst werden kann. Dass dieses System von jedem Arbeitnehmer genutzt wird, ist sicherzustellen.















