Werkerfolg, Vergütung und Risiken Nachträge nach dem neuen Bauvertragsrecht
Das neue Bauvertragsrecht gilt für alle seit dem 1. Januar 2018 geschlossenen Verträge. Gegenüber der bereits vorgestellten Entwurfsfassung haben sich noch einige Änderungen ergeben. Die wichtigsten stellen wir hier vor.




















