Gesetzesänderung Rente beziehen und Gesellschafter bleiben
Viele Gartenbaubetriebe werden in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GdbR) betrieben. Wenn ein Familienmitglied Rente beziehen wollte, musste es als GdbR-Gesellschafter ausscheiden. Nach einer Gesetzesänderung ist das nicht mehr nötig.
















