Fertigstellung und Abnahme Was „fertig“ ist, muss nicht gut sein
Mit §?640 Abs.?2 BGB hat der Gesetzgeber dem Auftragnehmer ein erstaunliches Instrument an die Hand gegeben. Hiernach gilt ein Werk als abgenommen, wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht...