Bauvertrag Wer außerordentlich kündigen will, muss das auch schreiben
Dass eine Kündigung im Bauvertrag nach § 650h BGB der gesetzlichen Schriftform unterliegt, dürfte sich herumgesprochen haben. Dies strahlt, da eine gesetzliche Formvorschrift nicht vertraglich aufgehoben werden kann, auch auf den VOB/B-Vertrag ab.





















