Vollständige Angaben nötig Keine Rechnungskorrektur ohne Rechnung
Dass Rechnungen – und damit auch Gutschriften – rückwirkend berichtigt werden dürfen, ist mittlerweile in der EU-Rechtsprechung verankert und im Alltag bei Unternehmen und Finanzbehörden angekommen. Doch es gilt zu beachten, dass die zu korrigierenden Rechnungen zwingend alle steuergesetzlich...





















