Betriebskostenrechnungen Baumfällungen sind nicht auf Mieter umlagefähig
Beauftragt ein Vermieter einen externen Dienstleister mit der Gartenpflege, kann er diese Aufwendungen als laufende Kosten über die Betriebskostenabrechnung auf Mieter umlegen. Baumfällungen hingegen muss der Hausbesitzer selbst bezahlen. Sind die Arbeiten in der Rechnung für regelmäßige...




















