Auch bei kleinen Gefälligkeiten Wer pflegt, der haftet auch!
„Können Sie mir noch einen Gefallen tun?", fragt ein Gartenkunde. „Na klar, ist doch Ehrensache", antwortet man spontan und denkt „Ist ja nur eine Kleinigkeit". Daraus kann jedoch größerer Ärger werden, weil Auftragnehmer bei Schäden dann ebenso haften wie bei einem regulären Auftrag.