Dokumente unterschreiben i.V. oder i.A.? (Teil 1)
Schon unsere Baurechtsanwälte haben in DEGA 5/2021, S. 73, über die Fallstricke bei „i A." berichtet. Im Geschäftsleben ist das Einschaltung von Vertretern zur Unterzeichnung von Verträgen oder sonstigen Erklärungen fast unumgänglich. Nicht immer und für jede Willenserklärung steht der...