Fristverlängerung „Dringend“ ist immer auch „eilig“
Ein Antrag auf Fristverlängerung in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren kann dazu führen, dass die für eine einstweilige Verfügung erforderliche Dringlichkeit nicht mehr angenommen wird. Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass ein solcher Antrag die Annahme einer Dringlichkeit...