i.A. und i.V. (Teil 2) Was passiert bei Vergessen des Kürzels?
Dass ein Bevollmächtigter seine „Stufe” nach oben überschreitet, ist relativ selten, hat es doch in aller Regel massive arbeitsrechtliche Konsequenzen. Doch was gilt, wenn er das entsprechende Kürzel vergisst? Oder als Bevollmächtigter, der eigentlich mit i. V. zeichnen sollte, „nur” mit i. A....





















