Direktversicherung Auszahlung ist voll zu versteuern
Eine Einmalzahlung aus einer Direktversicherung voll versteuern zu müssen, ist laut einem Urteil des Finanzgerichts Münster verfassungsgemäß. Das beklagte Finanzamt hatte die Auszahlung als Einnahmen gemäß § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG interpretiert und entsprechend die Einkommensteuer festgesetzt.




















