STREITFALL HAUSHALTSNAHE HANDWERKERLEISTUNGEN Darf der Arbeitsanteil geschätzt werden?
Für Aufwendungen für sogenannte haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen dürfen jährlich 20 000 € steuerlich geltend gemacht werden. Davon 20 %, also bis zu 4 000 e, können direkt von der zu entrichtenden Einkommensteuer abgezogen werden. Bei...