Mindestschriftgröße bei Verträgen Landgericht setzt Präzedenzfall
Das Landgericht Darmstadt hat mit seinem Urteil vom 28. Mai 2024 (Az.: 8 S 7/23) eine richtungsweisende Entscheidung zur Frage der Mindestschriftgröße in Vertragsunterlagen getroffen. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die gesamte Vertragsgestaltung in Deutschland haben.













