Neues Vergaberecht in Kraft getreten
Seit dem 18. April 2016 gilt das neue Vergaberecht. Damit soll kleinen und mittleren Unternehmen der Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtert werden, soziale und ökologische Belange sollen mehr Berücksichtigung bei der Vergabe finden und der elektronischen Vergabe der Weg bereitet werden.














